Miriam M. Mottl – Herzensdialoge

Der Blog über Kinderwunsch, Sexualität und Partnerschaft

Schwangerschafts-Vorsorge

Deutschland vs. Österreich

Wenn Du eine Schwangerschaft vermutest, wirst Du wahrscheinlich einen Schwangerschaftstest machen. Auch wenn die Tests sehr zuverlässig sind, kannst Du nur 100% sicher sein, wenn ein Gynäkologe oder eine Gynäkologin Deine Schwangerschaft bestätigt. Er oder sie wird dazu entweder eine Blutuntersuchung oder einen Ultraschall machen. Außerdem wird er oder sie dabei schauen, ob ein schon eine Fruchthöhle oder sogar schon ein Embryo sichtbar ist. 

Wenn Du also einen positiven Schwangerschaftstest in Deiner Hand hältst, solltest Du bei Deinem Gynäkologen oder Deiner Gynäkologin anrufen und einen Termin vereinbaren. Das kann manchmal ein paar Tage oder auch Wochen dauern. Schon diese ersten Tage können sehr aufregend sein und Du möchtest vielleicht auch gar nicht lange warten, um Deine Schwangerschaft bestätigen zu lassen. Am besten findet der Termin zwischen der 7. und 9. Schwangerschaftswoche statt. Dann erst kann der Arzt oder die Ärztin etwas auf dem Ultraschall erkennen. Die Schwangerschaftswochen werden von dem ersten Tag Deiner letzten Periode berechnet. 

Welche Gemeinsamkeiten gibt es bei den Vorsorgeuntersuchungen in Deutschland und Österreich?

In Deutschland und Österreich bekommen werdende Mütter einen Mutterpass, meist so ab der 8. oder 9. Schwangerschaftswoche (SSW). In einem Mutterpass werden die medizinischen Untersuchungen und die Gesundheitsdaten vermerkt. Sowohl in Österreich, als auch in Deutschland werden 3 Ultraschalls empfohlen:

  1. Ultraschall (8. – 12. SSW): Beim ersten Ultraschall untersucht der Arzt oder die Ärztin, ob sich der Embryo in der Gebärmutter eingenistet hat, wie viele Kinder es sind und ob es Auffälligkeiten gibt. Er oder sie wird Dir anhand der Größe auch einen voraussichtlichen Geburtstermin berechnen können.
  2. Ultraschall (19. – 22. SSW): Bei diesem Termin macht der Arzt oder die Ärztin das Organscreening, er oder sie kontrolliert Sitz und Struktur der Plazenta, die Nackentransparenz und die Fruchtwassermenge. Auch die Größe und das Gewicht des Babys wird gemessen.
  3. Ultraschall (29. – 34. SSW): Beim 3. Ultraschalltermin wiederholt er oder sie die Untersuchungen des 2. Ultraschalltermins. Zudem liegt ein Schwerpunkt der Untersuchung auf dem Wachstum und der Herzfunktion des Babys. Er oder sie wird auch die Schädellage des Kindes kontrollieren.

Es gibt auch Überschneidungen bei den anderen Untersuchungen, jedoch unterscheiden sie sich in Anzahl und Zeitpunkt. Eine weitere Gemeinsamkeit ist, dass ein CTG (Kardiotokogramm) nur dann geschrieben wird, wenn es einen Verdacht auf vorzeitige Wehen oder eine mögliche Frühgeburt gibt. 

 

 

Welche Unterschiede gibt es bei den Vorsorgeuntersuchungen in Deutschland und Österreich?

Deutschland

  • Im Mutterpass werden alle wichtigen Daten zur Gesundheit von Mutter und Kind während der Schwangerschaft festgehalten
  • Es gibt verschiedene ärztliche Untersuchungen, die empfohlen werden
  • 1. Untersuchung, bei der die Schwangerschaft festgestellt wird. Es gibt eine ausführliche Anamnese, gynäkologische Untersuchung, Blutuntersuchung und Blutdruckmessung.
  • Danach finden alle 4 Woche Termine/ Untersuchungen beim Gynäkologen/ der Gynäkologin statt.
  • Ab der 32. SSW finden alle 2 Wochen Termine/ Untersuchungen beim Gynäkologen/ der Gynäkologin statt.
  • Insgesamt sind es also 10 – 12 Untersuchungen, bei denen aber nicht jedes Mal ein Ultraschall gemacht wird. Es wird eher untersucht, ob sich das Baby zeitgerecht entwickelt.
  • Zwischen der 24. und 27. Woche wird bei einer Blutgruppe mit dem Rhesusfaktor negativ, auf Antikörper zu Rhesusfaktor positiv getestet.

Österreich

  • Mutterpass und U-Heft des Kindes sind eins – es heißt Mutter-Kind-Pass
  • Es gibt 5 Pflichtuntersuchungen, zu denen eine Schwangere gehen muss, um Elterngeld zu erhalten
  • 1. Untersuchung bis zur 16 SSW: Blutuntersuchung, Blutgruppenbestimmung, gynäkologische Untersuchung, Blutdruckmessung, ausführliche Anamnese
  • 2. Untersuchung zw. der 17. und 20. SSW: interne Untersuchung durch Deinen Hausarzt/ Deine Hausärztin oder einen Internisten/ eine Internistin
  • 3. Untersuchung zw. der 24. und 28. SSW: Untersuchung auf Hepatitis B, Oraler Glukose Toleranztest
  • 4. Untersuchung zw. der 30. und 34. SSW: Erhebung von Risikofaktoren und allgemeine Untersuchung
  • 5. Untersuchung zw. der 35. und 38. SSW: Geburtsplanung
  • Es wird natürlich auch immer kontrolliert, ob sich das Baby zeitgerecht entwickelt.
  • Zwischen der 18. und 20. SSW hat die Familie zusätzlich die Möglichkeit eine Hebammenberatung in Anspruch zu nehmen

Fazit

Wie Du siehst, ist die Vorsorge in Österreich und Deutschland sehr ähnlich. Der wohl gravierendste Unterschied liegt wohl darin, dass in Österreich die Pflicht für die 5 Vorsorgeuntersuchungen besteht. Für alle weiteren Fragen steht Dir (in beiden Ländern) eine Hebamme zur Seite. Gerade die erste Schwangerschaft kann für Frauen aufregend und teilweise überfordernd sein.

So weiß anscheinend die ganze Welt darüber Bescheid, was gut oder schlecht für Dich ist (und widerspricht sich dabei). Eine Hebamme kann Dir nicht nur Deine Fragen rund um Schwangerschaft und Baby beantworten. Sie kennt auch die besten Tipps gegen Schwangerschaftsbeschwerden. Sie kann Dir Deine Angst nehmen und bereitet Dich aktiv auf diesen neuen Abschnitt in Deinem Leben vor. In Deutschland kann ein Teil der Vorsorgeuntersuchungen von der Hebamme übernommen werden.